AGB für Ferienkurse und Workshops
GELTUNGSBEREICH
Vertragsparteien sind die Programmierschule PrograMonte, vertreten durch Dr. Steffi Rudel, Truderinger Str. 2, 82008 Unterhaching (im Folgenden „Veranstalterin“ genannt) und der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigter oder der Vormund des Teilnehmers (im Folgenden “Teilnehmer” und „Erziehungsberechtigten“ genannt).
Für die Geschäftsbedingungen zwischen den genannten Parteien gelten für Ferienkurse und Workshops die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für die regelmäßigen, wöchentlichen Kurse wird zwischen den Parteien ein individueller Unterrichtsvertrag abgeschlossen).
Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
VERBINDLICHKEIT
Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer verbindlich, wenn die Anmeldung eingegangen ist und dem Erziehungsberechtigten schriftlich per E-Mail bestätigt wurde.
BUCHUNG
Die Veranstalterin sendet über die festgelegte Kursgebühr eine elektronische Rechnung an die von dem Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag kann wahlweise vorab per Überweisung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung erfolgen oder am Kurstag in bar bezahlt werden.
RÜCKTRITT & TEILNEHMERTAUSCH
Die Veranstalterin gewährt freiwillig ein Recht auf Rücktritt von gebuchten Ferienkursen oder Workshops innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung (siehe „Widerrufsbelehrung“).
Unabhängig davon werden bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Gebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage davor, werden Kursgebühren anteilig in Rechnung gestellt. Dies wird wie folgend berechnet:
Bis zu 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Kursgebühr werden erstattet.
Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Kursgebühren werden in voller Höhe berechnet.
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlungspflicht. In diesem Fall ist die Kursgebühr per Überweisung zu bezahlen.
Bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann ein Teilnehmer noch durch einen Dritten ersetzt werden. Allerdings kann die Veranstalterin dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt.
VORZEITIGER ABBRUCH
Beim vorzeitigen Abbruch einer Veranstaltung gibt es im Regelfall keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Veranstalterin bis 72 Stunden vor Veranstaltungbeginn berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Eine Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht fällig, bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
WEISUNGSBEFUGNIS & AUSSCHLUSS DER LEISTUNGSPFLICHT
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Verstöße des Teilnehmers entgegen der Weisungsbefugnis der Veranstalterin oder durch grobes ordnungswidriges und/oder wiederholtes störendes Verhalten können, im Interesse der anderen Veranstaltungsteilnehmer, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich in diesem Fall, ihr Kind umgehend am jeweiligen Veranstaltungsort abzuholen. Alle anfallenden Kosten sind von dem Erziehungsberechtigten zu tragen. Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
ANSTECKENDE & CHRONISCHE KRANKHEITEN
Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung an ansteckenden Krankheiten leiden, sind vom Unterricht ausgeschlossen.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ansteckende und chronische Krankheiten sowie gesundheitliche Einschränkungen (Vorerkrankungen, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten etc.) des Teilnehmers, die zu Notsituationen führen können, vor Veranstaltungsbeginn der Veranstalterin schriftlich mitzuteilen. Im Unterlassungsfall ist eine Haftung per se für die Veranstalterin ausgeschlossen.
AUFSICHTSPFLICHT
Die Aufsichtspflicht der Veranstalterin besteht nur im Rahmen der in der Veranstaltungs-Beschreibung angegebenen Zeiten. Sie beginnt mit dem Betreten des Unterrichtsraumes und endet sobald der Teilnehmer die Unterrichtsräume verlässt. Bei Ferienkursen besteht die Aufsichtspflicht nicht während der unbeaufsichtigten Mittagspause.
HAFTUNG
Teilnehmer sind während der Veranstaltungen und auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort nicht durch den Veranstalter unfall- oder haftpflichtversichert.
Die Veranstalterin haftet nicht für Vermögensgegenstände jeglicher Art, die Teilnehmer zum Veranstaltungsort mitnehmen. Jegliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bezüglich Sachschäden, abhanden gekommenen Gegenständen oder Unfällen weisen wir zurück. Dies gilt auch für Schäden, die nicht auf ein Verschulden der Veranstalterin zurückzuführen sind, wie etwa natürliche Abnutzung, unsachgemäße Umgang, ungeeignete Verwendung, fehlerhafte, nachlässige Bedienung oder ähnliches.
Die Erziehungsberechtigten nehmen weiterhin zur Kenntnis, dass die Veranstalterin keinerlei Haftung für etwaige von Dritten, wie insbesondere andere Teilnehmer, durch Zuwiderhandlungen verursachte Schäden übernimmt.
Die Erziehungsberechtigten sind außerdem dazu verpflichtet, die Schäden, die von ihrem Kind während der Unterrichtseinheiten verursacht werden, zu ersetzen. Die Veranstalterin schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, falls der Teilnehmer gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
Die Veranstalterin ist dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag zu kündigen, wenn die Veranstaltung durch höhere Gewalt, von der Veranstalterin nicht zu vertretende Umstände und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse beeinträchtigt oder nicht durchgeführt werden kann (u.a. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Ausfall von Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, fehlerhafte oder verzögerte Belieferung durch Lieferanten, behördliche Maßnahmen). Die Veranstalterin zahlt die anteilige Kursgebühr zurück, die sich aufgrund nicht genutzter Leistungen ergibt.
DATENSCHUTZHINWEIS
Die PrograMonte erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte im Rahmen der Erbringung der Dienste findet nur statt, wenn und soweit dies nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zulässig ist.
Hinweise zu unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
WAHRHEITSGEMÄSSE ANGABE
Die Erziehungsberechtigten erklären mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung, dass die auf dem Anmeldeformular angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Zudem erklären sie, dass sie die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben und damit vorbehaltlos einverstanden sind.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.